Ab nächsten Samstag gilts ernst, denn ab 1. Mai 2010 ist das Rauchen in der gesamten Schweiz in den meisten Restaurants, Bars, Clubs und anderen Lokalen, sowie in öffentlichen Räumen und an Arbeitsplätzen verboten. Einige Ausnahmen von Lokalen mit integrierten Fuomoirs sind bereits bekannt, wodurch ein totales Rauchverbot wohl kaum überall Fuss fassen kann. Die Meinungen zum Thema Rauchverbot gehen stark auseinander. Aus Rauchersicht ist das Gesetz eine massive Einschränkung der eigenen Entscheidungsfreiheit, für Nichtraucher hingegen, welche ein gesundheitsbewusstes Leben führen, ist die neue Regelung ein schon lange ersehntes Ziel. Rauchverbot

Nicht nur Passivraucher werden durch das Rauchverbot vor gesundheitlichen Risiken wie Lungenleiden geschützt, auch Kontaktlinsenträger wissen es sicherlich zu schätzen in Zukunft nicht mehr mit beissenden und tränenden Augen in einer vernebelten Bar sitzen zu müssen und alle paar Minuten Feuchtigkeitstropfen in die Augen zu träufeln.  Beissende Augen sind oftmals ein Symptom des ausgetrockneten Auges als eine Reaktion auf reizende Umwelteinflüsse. Zigarettenrauch kann ein solcher Umwelteinfluss darstellen, welcher zu einer verstärkten Verdunstung des Tränenfilms führt. Durch den regelmässigen Lidschlag wird der Tränenfilm kontinuierlich erneuert, doch durch den längeren Aufenthalt in einer Raucherhölle kann sich der Tränenfilm nicht schnell genug regenerieren und die Reaktion darauf sind trockenen Augen, was sich auch wie Sand in den Augen anfühlen kann.  Manchmal kann es sogar vorkommen, dass auch nach dem Herausnehmen der Kontaktlinsen, das kratzende Gefühl nicht von alleine verschwindet. In diesem Fall sollte unbedingt ein kompetenter Spezialist kontaktiert werden.

Des weiteren wird durch das Nikotin der Zigarette der Tränenfilm verfettet, so dass sich starke Ablagerungen auf den Kontaktlinsen bilden können, was eine verminderte Sicht und Tragekomfort zur Folge hat. Generell fördert das Rauchen auch die altersbedingte Makuladegeneration. Dies sind Erkrankungen des menschlichen Auges, die die Makula lutea (der Punkt des schärfsten Sehens”) – auch “Gelber Fleck genannt” – der Netzhaut betreffen und mit einem allmählichen Funktionsverlust der dort befindlichen Gewebe einhergehen.

Zur Unterstützung der Erneuerung des Tränenfilms oder durch die Unmöglichkeit auf die tägliche Zigarettendosis verzichten zu können, kann man auch zu chemischen Mittel greifen. Die Auswahl an Benetzungstropfen ist riesig, ob in kleinen Fläschchen oder separaten Einzeldosen, auf dem heutigen Markt ist fast alles vorhanden um die Augen feucht zu halten. Benetzungstropfen, die ohne ärztliches Rezept erhältlich sind, befeuchten nicht nur das Auge selber, sondern können auch die Proteinbildung hemmen, woduch eine klare Sicht für einen längeren Zeitraum ermöglicht wird. Die Anwendung der Tropfen ist einfach und kann problemlos mehrmals am Tag angewendet werden. Grundsätzlich sollte man aber darauf achten, nur Benetzungstropfen zu verwenden, die haltbar sind. Ist das Halbarkeitsdatum überschritten, gehören Benetzungstropfen auf jeden Fall in den Abfall. Die meisten angebrochenen Fläschchen halten vier bis sechs Wochen. Dies sollte man beachten, falls man eher dazu neigt, Benetzungstropfen nur selten anzuwenden. In einem solchen Falle,  ist zu einem Kauf von Einzeldosen geraten.

Als Kontaktlinsenträger haben Sie die freie Wahl ob Sie Lokale mit Fumoirs meiden oder zu Benetzungstropfen greifen wollen. In diesem Sinne ist also Ihre Entscheidungsfreiheit überhaupt nicht eingeschränkt. Ob nun Raucher oder Nichtraucher, jeder findet auch mit dem eintretenden Rauchverbot sein geeignetes Lieblingsplätzchen um das Feierabendbierchen in Qualm oder Nicht-Qualm geniessen zu können.